Wassermotorräder / Jetskis auf Binnenschifffahrtsstrassen
WIE?
Fahrzeugführer und Begleitpersonen müssen Schwimmhilfen nach DIN EN 393 tragen oder solche, die auf andere Weise einen Auftrieb von mindestens 50 Newton gewährleisten.
WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Der Fahrer muss mindestens über den Sportbootführerschein-Binnen verfügen. Der Motor muss sich beim Überbordgehen des Fahrers entweder automatisch abschalten oder automatisch auf die kleinste Fahrstufe zurückschalten, wobei das Wassermotorrad eine Kreisbahn einschlagen muss. An dem Wassermotorrad müssen gut lesbare amtliche Kennzeichen angebracht sein, die von einem Wasser- und Schifffahrtsamt zugeteilt werden.
Tafelzeichen E.22STRECKEN
| Binnenschifffahrtsstraße | Lage | Bemerkungen |
| km-Begrenzung | ||
| ELBE | ||
| 194,60 – 196,50 | Raum Wartenburg | rechte Stromseite |
| 224,00 – 225,00 | Raum Apollensdorf | rechte Stromseite |
| 307,50 – 309,00 | Raum Schönebeck | |
| 376,00 – 377,50 | Raum Grieben/Schelldorf | rechte Stromseite |
| DONAU | ||
| 2356,40 – 2355,00 | Raum Geisling | rechte Stromseite |
| 2262,80 – 2260,60 | Raum Winzer/Ottach | |
| MAIN | ||
| 48,50 – 49,30 | Raum Offenbach/ | rechte Stromseite |
| Rumpenheim | ||
| 168,20 – 170,00 | Raum Trennfeld | |
| 206,20 – 207,60 | Raum Neuendorf/Langenprozelten | |
| 325,00 – 326,00 | Raum Bergrheinfeld/Grafenrheinfeld | |
| 346,30 – 347,30 | Raum Ottendorf/Untertheres | |
| MOS E L | ||
| 13,50 – 14,50 | Raum Winningen | |
| NECKAR | ||
| 107,56 – 107,86 | Raum Heilbronn/Neckarsulm | |
| RHEIN | ||
| 275,00 – 276,80 | Raum Meißenheim | |
| 372,30 – 374,30 | Raum Karlsruhe | |
| 409,60 – 412,30 | Raum Speyer | |
| 446,50 – 449,00 | Unterhalb Worms | |
| 459,40 – 461,00 | Oberhalb Gernsheim | |
| 466,40 – 468,10 | Unterhalb Gernsheim | rechte Stromseite |
| 492,00 – 493,50 | Raum Ginsheim | linke Stromseite |
| 544,70 – 545,50 | Raum Kaub | rechte Stromseite |
| 666,50 – 667,00 | Raum Wesseling | linke Stromseite |
| 750,00 – 753,00 | Raum Büderich/Ilverich/ | Lohausen |
| WES E R | ||
| 37,10 – 38,00 | Raum Wahmbeck | |
| 166,00 – 166,50 | Raum Rinteln | |
| 192,70 – 194,00 | Raum Bad Oeynhausen/Rehme | |
| 293,70 – 296,00 | Raum Stendern | |
| 326,65 – 327,40 | Raum Eissel |
Jetboote sind Wasserfahrzeuge, die meist aus GFK (glasfaserverstärktem Kunststoff) oder Carbon gefertigt sind.
Die Jetboote verfügen über einen sogenannten "Jet-Antrieb". Der Vorteil eines Jet-Antriebs ist die Vermeidung von Verletzungen, da keine freiliegende Schiffsschraube vorhanden ist. Aus diesem Grund werden die Jetboote auch heute noch als Rettungsfahrzeuge eingesetzt.
Anfangs wurden die Jetboote mit 2-Takt-Motoren angetrieben, die aber mittlerweile durch umweltfreundliche 4-Takt-Ottomotoren ersetzt wurden.
Man unterscheidet die Jetboote in zwei Kategorien: Steher und Sitzer.
Hinweise für Wassersportler
12 Tipps zur persönlichen Sicherheit:
- Jeder Wassersportler sollte schwimmen können.
- Teilen Sie Angehörigen oder Freunden vor Abfahrt Ihre geplante Route und die voraussichtliche Ankunfts- oder Rückkehrzeit mit. Änderungen im Verlauf sollten Sie von unterwegs melden.
- Sorgen Sie für Ihre Erreichbarkeit. Ein Mobiltelefon lässt sich wasserdicht verpacken. Notieren Sie sich die wichtigsten Notrufnummern.
- Sicherheitsbewusste Wassersportler tragen Rettungswesten. Rettungsmittel gibt es für jede Wassersportart.
- Alkohol gehört nicht zum Wassersport. Wie im Straßenverkehr gelten auch auf dem Wasser Promillegrenzen.
- Kreuzen Sie niemals den Kurs von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt in zu geringem Abstand. Der für den Schiffsführer nicht einsehbare Bereich vor dem Bug (sog. „toter Winkel“) darf laut Vorschrift bis zu 350 m betragen.
- Halten Sie nach allen Richtungen ausreichend Abstand, insbesondere zu Fahrzeugen der Berufsschifffahrt. Lassen Sie Schiffen genügend Raum für deren Manöver. Vorsicht im Bereich von Hafenein- und Ausfahrten und an Fährstellen!
- Fahrzeuge der Berufsschifffahrt benötigen zur sicheren Fahrt eine Mindestgeschwindigkeit. Stoppen Sie notfalls auf engen Strecken ab und lassen Sie diese Fahrzeuge passieren.
- Meiden Sie Wehre, Kraftwerke und Stauanlagen aller Art. Gefährliche Strömungen bedeuten Lebensgefahr.
- Achtung bei Hochwasser! Überspülte Hindernisse, Treibgut und unberechenbare Strömungen sind eine Gefahr. Ab bestimmten Wasserständen ist das Befahren der Flüsse, auch mit Kleinfahrzeugen, aus Sicherheitsgründen verboten.
- Fahrten bei Nebel oder unsichtigem Wetter sind ohne Radar verboten. Werden Sie während der Fahrt von schlechten Sichtbedingungen überrascht, verlassen Sie umgehend das Fahrwasser. Kleinere Fahrzeuge sind auf dem Radar-Schirm möglicher weise nicht zu erkennen.
- Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen die Binnenhäfen an Rhein und Neckar nur von der Großschifffahrt befahren werden
Damit Sie die Faszination des Wassersports unbeschwert genießen können, sind in der Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser" vom Bundesministerium für Verkehr, die die wichtigsten Informationen zum Thema „Sicherheit" und Naturschutz zusammengestellt.
Link zur Broschüre:
Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden viele schöne und vor allem unfallfreie Stunden an und auf unseren Wasserstraßen, allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!